Für die Bewertung sind folgende Unterlagen, soweit vorhanden, notwendig:

  • Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis, Abteilung 1 und 2)
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte)
  • Bauvorlagen (Lagepläne, Grundrisse, Schnitte, etc.)
  • Baubeschreibung
  • Flächenberechnungen (Miet- und Nutzflächen)
  • Mietverträge bzw. Mietliste
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Abrechnung des WEG-Verwalters
  • Informationen zur Instandhaltungsrücklage

Bei Rechten und Belastungen (z.B. Wohnungsrechte, Wegerechte, etc.) benötigen wir den entsprechenden Notarvertrag. Sollten Ihnen erforderliche Unterlagen nicht vorliegen, sind wir bei deren Beschaffung gern behilflich.

Diese Unterlagen müssen zwingend aktuell sein, da wir als Sachverständige von den aktuellen Gegebenheiten ausgehen müssen.